Schluss mit Zurückweisungen an der Grenze

Das Berliner Verwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Die Zurückweisung Schutzsuchender an der Grenze ohne Prüfung ihres Asylgesuchs verstößt gegen geltendes Recht.

Alexander Dobrindts pauschale Zurückweisungen und Pushbacks an den Außengrenzen sind eine offene Missachtung des Grundrechts auf Asyl und europäischen Rechts. Solche Forderungen sind nicht nur menschenverachtend, sondern auch ein direkter Angriff auf den Rechtsstaat.

Wer Menschenrechte und Verfassungsprinzipien mit Füßen tritt, darf keine Asylpolitik gestalten. Statt populistischer Parolen braucht es eine faire, rechtsstaatliche und humane Flüchtlingspolitik.

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